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Steuerfrei einkaufen bei Clockface Modular

Wer hat Anspruch auf steuerfreies Einkaufen?

Wir bieten „ausländischen“ Kunden den steuerfreien Einkauf von vorrätigen Artikeln in unserem Ladengeschäft an. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dazu berechtigt sind.

Gemäß dem japanischen Devisen- und Außenhandelsgesetz bedeutet „Nichtansässiger“, dass Personen, die ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort nicht in Japan haben, und juristische Personen, die ihren Hauptsitz nicht in Japan haben, zum steuerfreien Einkaufen berechtigt sind.

Kunde mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Der Kunde, der eine Aufenthaltserlaubnis in Japan hat Innerhalb von 6 Monaten in Japan

Kunde mit japanischer Staatsangehörigkeit:
Der Kunde, der sich länger als zwei Jahre im Ausland aufhält, um in seinem Büro im Ausland zu arbeiten, und vorübergehend für einen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten nach Japan zurückkehrt.

Reisepass und Landeerlaubnis erforderlich

Für die steuerfreie Qualifikation ist Ihr Reisepass erforderlich.
Wenn Sie einen Reisepass haben, dem keine Landeerlaubnis beigefügt ist, ist ein Dokument erforderlich, auf dem die alternative Erlaubnis vermerkt ist.

Wenn Sie die automatischen Einwanderungsschleusen für die Landungskontrolle nutzen, ist Ihr Reisepass möglicherweise nicht mit dem Einreisesiegel versehen nicht Sie können sich als berechtigte Person für steuerfreie Einkäufe in steuerfreien Geschäften ausweisen.
Wenn Sie die Tax-Free-Shops nutzen, nachdem Sie die automatischen Einwanderungsschleusen passiert haben, Bitte teilen Sie dies dem Beamten jeder Kontrollstelle mit Sie benötigen das Prüfsiegel vor der Zollkontrolle.

Am Flughafen

Sie sind verpflichtet, steuerfreie Waren selbst zu exportieren und dürfen die steuerfreien Waren nicht in Japan transferieren oder verbrauchen.

  • Sie sind nur dann zum Kauf der steuerfreien Waren berechtigt, wenn Sie beabsichtigen, sie als Souvenirs usw. aus Japan mitzunehmen.
  • Es ist Ihnen nicht gestattet, die steuerfreien Waren zu geschäftlichen oder kommerziellen Zwecken sowie zum Zweck des Weiterverkaufs und im Namen eines Dritten auf dessen/ihre Anfrage über soziale Medien oder auf andere Weise zu erwerben.

Bitte legen Sie beim Zoll Ihren Reisepass und die gekauften Waren vor. Der Zoll prüft Ihren Besitz der steuerfreien Waren.

Sollten Sie die steuerfreie Ware bei der Ausreise nicht besitzen, müssen Sie beim Zoll die Verbrauchssteuer entrichten.

  • Wenn Sie die steuerfreien Waren vor der Abreise weitergegeben oder verbraucht haben, müssen Sie die Verbrauchsteuer bezahlen.
  • Wenn Sie die steuerfreien Waren vor Ihrer Abreise aus Japan transferiert haben, drohen Ihnen möglicherweise Strafen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu maximal 500,000 Yen).

Bitte lesen Sie auch das Dokument der japanischen Regierung.

Hinweis für ausländische Reisende, die steuerfreie Waren kaufen

Next 8. – 17.: Ankündigung der Sommerferien
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